Seit dem 26. Januar 2010 ist die Verordnung zur Durchführung des Bundes Immissionsschutzgesetztes verabschiedet und von Frau Merkel und Herrn Röttgen dem Umweltminister unterschrieben. Seit diesem Tag gelten die neuen Intervalle der Wiederkehrenden Prüfung durch den Schornsteinfeger, erstmals wird hier auch dem Alter der Kessel Rechnung getragen, Kessel die jünger sind als 12 Jahre aller drei und Kessel die älter sind als 12 Jahre aller zwei Jahre. Die Ausnahme bilden die neuen Brennwertgeräte mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses, diese müssen nur aller drei Jahre Kohlenmonoxid nach der KÜO und aller fünf Jahre nach 1. BlmSchVerordnung vom Schornsteinfeger gemessen werden. z.B. die von uns eingebauten Viessmann Vitodens 200 und 300 bzw. 222 und 333 mit Lambda Regelung. PDF Auszug Verordnung
Leider hat mit dem heutigen Tag das Bundesumweltministerium beschlossen das die Förderung für erneuerbare Energien eingestellt wird. Hier die Pdf der Pressemitteilung. Förderstopp BAFA Die Förderungen der SAB Sächsischen Aufbaubank sind davon unabhängig und können noch beantragt werden, wir beraten Sie gern.