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Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 Anzeige- und Untersuchungspflicht jährlich auch für Mehrfamilienhäuser auf Legionellen im Warmwasser

VDI-6023-neu2Die neue Trinkwasserverordnung ist seit dem 01.11.2011 in Kraft getreten. Eine Verordnung ist ein Gesetz welches bei nicht beachten einen Straftatbestand oder Ordnungswiedrigkeit darstellt und bestraft wird, mit Strafen bis zu 25.000 Euro. In der neu überarbeiteten Trinkwasserverordnung wird nun zum ersten mal auch verlangt, das Warmwasser in gewerblich genutzten Immobilien, also vermieteten Wohnungen, jährlich auf Legionellen zu untersuchen und diese Anlagen unverzüglich beim Gesundheitsamt anzumelden. Laut §13 trifft dies auf Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen und /oder mehr als 3 Liter Inhalt in der Warmwasserleitung vom Speicher bis zur letzten Auslaufstelle, also ab einem drei Familienhaus mit zentraler Warmwasserversorgung. Die Verantwortung für die Anmeldung der Anlagen und die Beprobung des Wassers in einem akkreditiertem Labor mit interner Quallitätssicherung liegt beim Besitzer der Immobilie und dessen Hausverwaltung.

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