Startseite » Förderung nach dem neuen Heizungsgesetz (GEG) 2026
Das Gebäudeenergiegesetz, oft vereinfacht als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, ist das zentrale Werkzeug, um Gebäude in Deutschland energieeffizienter zu machen. Da Heizungen einen der größten Hebel für den Klimaschutz im Wohnbereich darstellen, stehen sie schon seit längerem im Fokus der Gesetzgebung.
Durch den Regierungswechsel und intensive Kritik an der bisherigen Fassung des Gesetzes, steht das GEG jetzt jedoch vor einer umfassenden Neuausrichtung. Doch welche Förderung könne Hausbesitzer zukünftig wofür beantragen? Und worauf müssen Sie achten, um die maximale Förderung zu erreichen?
Wir haben für Sie alle Fakten rund um das Thema GEG und Förderung zusammengetragen. Beachten Sie aber bitte, dass sich noch Änderungen am Gesetz ergeben können, bis es endgültig verabschiedet wurde! Wir versuchen diesen Beitrag deshalb so aktuell wie möglich zu halten, können aber keine Gewähr für die Angaben übernehmen.
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen im Überblick mit dem Stand April 2026.

Kaum ein anderes Gesetz wurde in den vergangenen Jahren intensiver und kontroverser diskutiert als das von der Ampelregierung beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG), allgemein auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Zukünftig wird es „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen und eine ganze Reihe sinnvoller Änderungen beinhalten. Das grundlegende Ziel, ab 2045 in Deutschland nur noch klimaneutral zu heizen, bleibt aber gleich.
Eine der wichtigsten Änderungen ist der Abschied von der starren 65-Prozent-Regel. Die bisherige Vorgabe, neue Heizungen sofort zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird ausgesetzt. Außerdem haben Eigentümer eine größere Wahlfreiheit beim Heizungskauf. Sie können vorerst frei entscheiden, welches Heizsystem sie in ihrem Ein- oder Mehrfamilienhaus installieren. Dabei steht die sogenannte „Technologieoffenheit“ im Vordergrund, die Ihnen deutlich mehr Entscheidungsfreiheit überlässt.
Ebenfalls neu ist die Idee der „Biotreppe“: Es handelt sich dabei um ein Stufenmodell, das ab dem 1. Januar 2029 greifen wird. Dabei muss der Anteil klimaneutraler Brennstoffe (wie Biomethan oder E-Fuels) in fossilen Heizungsanlagen kontinuierlich steigen, um die CO₂-Emissionen schrittweise zu senken.
Auch das neue Heizungsgesetzt (GEG) muss sich aber an den Vorgaben der EU-Richtlinien (EPBD und EED) orientieren, die den Weg zum Klimaschutz europaweit vorgeben. Das limitiert die Möglichkeiten der neuen Regierung bei der Reformierung des Heizungsgesetztes.
Die „Biotreppe“ ist das zentrale Element für die Zukunft: Wer sich jetzt für eine klassische Öl-Gasheizung entscheidet, muss einkalkulieren, dass der Betrieb über die Jahre durch den verpflichtenden Anteil „grüner Brennstoffe“ kostenintensiver werden könnte.
Wir empfehlen Ihnen des den zeitnahen Umstieg auf modernere Heizsysteme, wie Wärmepumpen, um die steigenden Kosten zu umgehen. Durch die smarte Kombination mit Solarthermie oder Photovoltaik können Sie in den kommenden Jahren sogar deutlich an Kosten sparen, nicht zuletzt auf Grund der erheblichen Förderung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz (GEG).


Das Heizungsgesetzt unterscheidet grundlegend in Neubauten und Bestandsgebäude, also Altbauten. Als Neubau gilt ein Gebäude im Sinne des Gebäudemodernisierungsgesetz, wenn der Bauantrag nach dem 1. Januar 2024 gestellt wurde.
Bisherige und neue Regeln für den Neubau in 2026
Bisher gilt laut GEG folgende Regelung für Neubauten:
Mit der Reform des Heizungsgesetzten soll diese starre 65-Prozent-Regel entfallen. Stattdessen wird es eine neue technologieoffene Lösung wie die Biotreppe geben, die Besitzern von Neubauten Freiheit in der Entscheidung eines Heizsystems lässt.
Auch diese starre 65-Prozent-Regel soll entfallen. Dadurch können Sie auch in Bestandsbauten weiterhin moderne Gas- oder Ölheizungen einbauen, sofern diese ab 2029 die „Biotreppe“ (stufenweise Beimischung von Biokraftstoffen) nutzen.


Derzeit besteht also kein vollständiges Verbot von Gas- und Ölheizungen oder eine generelle Pflicht zum Austausch bestehender Heizungen. Stattdessen sollen durch gezielte Förderungen Anreize geschaffen werden, um Ihren Wechsel auf andere Heizsysteme attraktiver zu machen.
Wenn eine Gas- oder Ölheizung defekt ist, erlaubte die bisherige Gesetzeslage (altes Heizungsgesetz) Übergangsregelungen: Sie durften weiterhin genutzt werden, in Dresden noch bis Mitte 2026 und in kleineren Gemeinden wie Freital bis einschließlich 2028.
Wir vermuten aber, dass sich diese Fristen durch die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ebenfalls lockern werden. Allerdings müssen als „Biotreppe“ zunehmend erneuerbare Brennstoffe (wie Biomethan oder E-Fuels) beigemischt werden. Vorgeschrieben sind folgende Mindestanteile:
Nach der aktuellen Rechtslage gilt außerdem: Gas- und Ölheizungen, die nach 2026 beziehungsweise 2028 neu eingebaut werden, müssen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Ob diese Vorgabe im Zuge der geplanten GEG-Reform bestehen bleibt oder angepasst wird, ist ebenfalls nicht endgültig entschieden.
Um den Wechsel zu kostengünstigen und klimafreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen, unterstützt der Staat den Einbau erneuerbarer Heizungen derzeit mit Zuschüssen von bis zu 70 % der Investitionskosten. Wichtig dabei: Es handelt sich um eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Der Staat schenkt Ihnen also Geld für den „Kesseltausch“, in Form mehrerer Bausteine, die aufeinander aufbauen.
Für viele Hausbesitzer bietet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) damit eine attraktive Möglichkeit, auf ein umweltfreundlicheres und damit auch langfristig günstigeres Heizsystem umzusteigen.
Am Beispiel einer Wärmepumpe möchten wir Ihnen dieses System einmal durchrechnen:
Förderart | Fördersatz | Besondere Bedingungen |
Grundförderung | 30 % | Gilt für alle förderfähigen Heizsysteme (siehe oben) |
Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | Bei frühzeitigem Austausch einer fossilen Heizung |
Einkommensbonus | 30 % | Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € (brutto) |
Effizienzbonus | 5 % | Bei Nutzung natürlicher Kältemittel oder bestimmter Wärmequellen |
Maximale Förderung | bis zu 70 % | Kombination der Boni möglich, jedoch insgesamt auf 70 % begrenzt |
Neben der aktuell sehr hohen Förderung gibt es noch einen weiteren triftigen Grund für einen Heizungstausch: Sie beenden damit die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, deren Preise kontinuierlich ansteigen!
Die Entwicklung der Öl- Und Gaspreise hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit von Rohstoffen, globalen Lieferketten, Energiepreisen sowie von Steuern und Abgaben. Insgesamt zeigt sich aber ein klarer Trend:
Durch Kriege, Strafzölle, Blockaden von Schifffahrtsrouten und anderen Faktoren sind die Öl- & Gaspreise in den letzten Jahren teilweise explosionsartig angestiegen. Das hat das Heizen mit diesen Brennstoffen für Sie als Eigentümer erheblich verteuert!
Deshalb lautet unser Tipp als Heizungsbauer: Je früher eine alte Heizung, durch Nutzung des Heizungsgesetztes 2026, ersetzt wird, desto stärker profitiert sowohl Ihr Geldbeutel davon als auch die Umwelt.
Wer beispielsweise von einer klassischen Gasheizung auf eine moderne Wärmepumpe umsteigt, kann bis zu 45 % der Heizkosten einsparen und halbiert zusätzlich seinen CO₂-Ausstoß.
Bis 2029 bleibt die Förderung des Heizungsgesetz (GEG) garantiert!
Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?
Ja, um eine Förderung der KfW zu erhalten, ist die Einbindung eines Energieberaters verpflichtend. Er unterstützt Sie nicht nur umfassend bei der Antragstellung und zeigt mögliche energetische Einsparpotenziale auf, sondern stellt auch die erforderliche „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ aus. Dieses Dokument darf ausschließlich von einem Energieberater erstellt werden.
Ihre Vorteile durch einen Energieberater:
Aus finanzieller und ökologischer Sicht spricht derzeit also vieles dafür, eine Ölheizung oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die staatliche Förderung durch das Heizungsgesetz (GEG) mit Stand 2026, die voraussichtlich bis zum Jahr 2029 auf einem stabilen und attraktiven Niveau bleibt.
Dadurch können Sie die anfänglichen Investitionskosten massiv senken, während fossile Energieträger, durch die CO2-Bepreisung, parallel immer teurer werden.
Als erfahrener Wärmepumpen Installateur beraten wir Sie gern unverbindlich zu den Kosten einer Wärmepumpe unter Berücksichtigung der Chancen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz). Von günstigen Anlagen für das Eigenheim bis hin zu professioneller Lösung für den Gewerbe-Bereich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise als Ihr Wärmepumpen Fachmann für Dresden und Umland!
