Startseite » Förderung für Klimaanlagen mit Wärmepumpe
Wärmepumpen gelten als eine der energieeffizientesten Technologien, um Wärme in den kalten Wintermonaten zu produzieren. Moderne Geräte bieten zudem die Option der Klimatisierung im Sommer, können also auch als Klimaanlage verwendet werden. Umgekehrt ist es ebenso möglich, mit modernen Klimaanlagen im Winter effizient zu heizen. Möglich geworden ist dies durch die sogenannten „Split- und Multisplit-Klimageräte“, die auf dem Prinzip der Luft-Luft-Wärmepumpe funktionieren (die bekannteste Art der Klimaanlage).
Allerdings ist die Anschaffung solcher Geräte in der Regel mit hohen Kosten verbunden und stellt eine erhebliche Investition für den eigenen Haushalt dar. Daher unser Tipp:
Nutzen Sie die aktuellen Angebote zur Förderung von Split-Klimaanlagen und Wärmepumpen und sparen Sie so bares Geld!
Ursprünglich war es nur Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gestattet, die Förderung einer Klimaanlage bzw. Wärmepumpe zu beantragen. Erst seit dem Inkrafttreten der BEG-Richtlinien in 2021 ist es auch für Privathaushalte möglich, einen staatlichen Zuschuss für bestimmte Luft-Luft-Wärmepumpen zu erhalten.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet schon seit längerem Fördermittel für energieeffiziente Gebäude an. Diese Zuschüsse gelten mittlerweile auch für den Einsatz energiesparender Geräte, um nachhaltig zu heizen und zu kühlen. So können Sie sich Ihre Split- und Multisplit-Klimageräte von der KfW, im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ als Wärmepumpen fördern lassen.
Sichern Sie sich diese KfW-Zuschüsse für die Installation von Luft-Luft-Klimaanlagen, die sowohl heizen als auch kühlen können und für die Modernisierung von Heizsystemen in Gebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind (Datum des Bauantrags).
Wichtiger Hinweis:
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die eingesetzten Luft-Luft-Klimaanlagen primär der Wärmeerzeugung im jeweiligen Haushalt dienen (Primäre Verwendung als Wärmepumpe). Die Förderung einer reinen Klimaanlage (mobil oder fest verbaut) ohne Heizfunktion ist nicht möglich!
Die KfW Förderung für Klimaanlagen und Wärmepumpen beträgt bis zu 35 Prozent aller förderfähigen Kosten! Die genaue Höhe sowie eine Zusage der möglichen Förderung hängen dabei immer vom individuellen Bau-, Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt sowie den technischen Anforderungen an die Wärmepumpe ab.
Neben dieser Förderung für Klimaanlagen und effiziente Wärmepumpen des Bundes kann es zusätzliche Zuschüsse in einzelnen Bundesländern und Kommunen geben. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Möglichkeiten für Förderungen konzentrieren wir uns als Heizungsbauer für das Dresdner Umland allerdings ausschließlich auf die Klimaanlagen-Fördermittel in Sachsen. Eine zusätzliche Recherche bei Ihrer Kommune oder Ihrer Stadt kann aber nicht schaden und belohnt Sie vielleicht mit weiteren Zuschüssen!
Wichtiger Hinweis:
Die KFW-Förderung ist immer vor der Umsetzung bzw. dem Vertragsabschluss mit dem Installateur bei der KfW zu beantragen! Beratungs- und Planungsleistungen dürfen auch vor der Antragstellung erbracht werden. Nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides haben Sie 24 Monate Zeit, Ihr Vorhaben umzusetzen (Bewilligungszeitraum).
Grundsätzlich werden sowohl die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe mit Klimaanlage gefördert wie auch die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme. Zusätzlich sind sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ ebenfalls förderfähig
Bei der Installation einer Split-Klimaanlage können Sie sich zum Beispiel die Beratungs-, Planungs- sowie Baubegleitleistungen, eventuelle Demontagen und alle notwendigen Umbauarbeiten inklusive Materialkosten fördern lassen.
Wichtiger Hinweis:
Zum Nachweis der entstandenen Kosten benötigen Sie eine umfassende Dokumentation aller Angebote und Rechnungsbelege. Bewahren Sie diese sorgfältig auf, für eventuelle Rückfragen oder Nachprüfungen auch nach Erhalt der Förderung!
Um die KFW-Förderung regelkonform nutzen zu können, sind eine Reihe von Anforderungen zu beachten: So ist nicht automatisch jede Split-Klimaanlage förderfähig, die über eine Heizfunktion verfügt! Denn vor allem bei älteren Klimaanlagen liegt der Geräte-Schwerpunkt nicht auf der Wärmeerzeugung, sondern auf der Kühlfunktion. Erst neuere Luft-Luft-Wärmepumpen mit Kühlfunktion decken mindestens 65% des Wärmebedarfs Ihres Haushaltes und erfüllen somit die Voraussetzung für eine Förderung!
Damit eine Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion förderfähig ist, muss die Wärmepumpe zusätzliche technische Anforderungen erfüllen und nach EN 14511 und EN 14825 geprüft und zertifiziert sein. Dadurch wird die sogenannte „Netzdienlichkeit“ sichergestellt: Diese beschreibt, wie gut sich elektrische Anlagen und das Stromnetz miteinander vertragen. Denn nur netzdienliche Wärmepumpen und Klimaanlagen verbessern die Stabilität, Effizienz und Zuverlässigkeit des Deutschen Stromnetzes.
Aus diesen komplexen Anforderungen ergeben sich ganz bestimmte Kombinationen von Außengerät + Innengerät, die zulässig für die KFW-Förderung sind. Aber nicht alle Hersteller von Klimaanlagen erfüllen diese Anforderungen, wodurch Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung von Zuschüssen haben können!
Als langjähriger Partner empfehlen wir Ihnen deshalb den Einsatz bewährter Klimageräte und Wärmepumpen von DAIKIN. Sie können hier nicht nur auf die Förderfähigkeit vertrauen, sondern auch auf über 100 Jahre Produktentwicklung und -innovation aus Deutschland.
Eine Liste aller förderfähigen DAIKIN-Wärmepumpen finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis:
Zum Nachweis der förderrechtlichen Verwendung sowie der Netzdienlichkeit müssen Luft-Luft-Wärmepumpen seit 2023 mit optionalem Zubehör eingerichtet sein und über eine dauerhafte Internetverbindung verfügen!
DAIKIN löst diese Anforderungen an seine Split-Klimaanlagen zum Beispiel so:
Ja, um die KFW-Förderung in Anspruch nehmen zu können muss verpflichtend ein Energieberater hinzugezogen werden. Dieser berät nicht nur umfassend zum Fördermittelantrag und den energetischen Einsparungspotentialen. Nur ein Energieberater kann auch die zwingend erforderliche „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ erstellen.
Das sind die Vorteile eines Energieberaters:
Wichtiger Hinweis:
Die Beauftragung eines Energieberaters ist bei der Installation einer Wärmepumpe verpflichtend, wenn Sie Fördermittel der KfW nutzen wollen! Recherchieren Sie dazu nach passenden Anbietern im Raum Dresden oder wenden Sie sich an die lokalen Stellen der Verbraucherzentrale.
Nein, die laufenden Kosten einer Luft-Luft-Wärmepumpe werden in der Regel nicht von Fördermittelgebern wie der KFW übernommen. Dazu zählen, neben regelmäßigen Wartungen und Inspektionen natürlich auch der zum Betrieb notwendige Strom.
Entweder übernimmt der Handwerker die nötigen Wartungen, der Ihre Anlage installiert hat. Oder Sie suchen sich einen alternativen Fachbetrieb aus der Region Dresden, mit der entsprechenden Expertise für Ihre Klimaanlage. Bestenfalls ist dieser Betrieb bereits langjähriger Partner des Hersteller Ihrer Wärmepumpe.
Denn das sorgt nicht nur für umfangreiche Erfahrung bei der Inspektion, sondern gewährleistet auch eine schnelle Reparatur im Falle eines Defekts!
Am einfachsten suchen Sie sich zuerst einen Energieberater aus Ihrer Region, der Sie umfassend zum Energiespar-Potential berät und Sie bei den weiteren Schritten unterstützen kann. Anschließend wählen wir, als erfahrener Klimaanlagen Installateur, eine zugelassene Geräte-Kombination für Sie aus und erstellen gern einen individuellen Kostenvoranschlag zum Einbau Ihrer Klimaanlagen!
Anschließend kann die Antragstellung der Förderung bei der KfW erfolgen. Diesen Antrag können Sie entweder selbst stellen oder Ihr Energieberater unterstütz Sie aktiv bei der Antragstellung. Die folgende Prüfung Ihres Fördermittelantrages für Ihre Luft-Luft-Wärmepumpe wird in der Regel mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheid über die Förderung dürfen Sie Ihr Projekt beginnen.
Für die Auszahlung Ihrer Fördermittel reichen Sie, nach Abschluss des Projektes, alle relevanten Belege bei der KFW ein. Neben allen Rechnungen zählt dazu auch das Inbetriebnahmeprotokoll Ihres Heizungsbauers. Nach erfolgreicher Prüfung aller Belege durch die KFW erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an Sie.
Wichtiger Hinweis:
Sämtliche Aufträge für Ihr zu förderndes Projekt dürfen erst nach Antragstellung bei der KfW bestätigt werden. Bitte beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Projekt!
Als Meisterbetrieb für Heizungsbau und Klimaanlagen blicken wir auf über 30 Jahre Erfahrung in der Planung sowie der Umsetzung von Wärmepumpen-Projekten in Dresden und Umgebung zurück.
Als langjähriger DAIKIN Partner beraten wir Sie umfassend zu zertifizierten Geräten sowie den notwendigen Ein- und Umbaumaßnahmen für Ihr privates oder gewerbliches Projekt.
Kontaktieren Sie uns gern für eine kostenfreie Erstberatung sowie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Klimaanlage mit KFW-Förderung!
Ihr Heizungsbau Ritter Team
Unsere Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.
* Pflichtfeld
Büro und Postanschrift:
Heizungsbau Ritter GmbH & Co. KG Meisterbetrieb für Heizung, Klima, Lüftung, Solar, Batteriespeicher, Gas, Öl, Sanitär, Bäder und Anlagendesinfektion
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24 Stunden Servicehotline für unsere Wartungskunden:
Beratungsraum und Werkstatt:
Wilsdruffer Str. 50
01705 Freital
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